Der erste Schritt entscheidet nicht alles – aber oft sehr viel.
Ob Vorladung, Anhörungsbogen, Durchsuchung oder Festnahme: Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor die Situation rechtlich eingeordnet wurde. Eine polizeiliche Aufforderung zur Aussage bedeutet nicht, dass Sie als beschuldigte Person Angaben machen müssen.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Zu Beginn stehen die Klärung des Verfahrensstands, die Beantragung von Akteneinsicht und die Prüfung möglicher Fristen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und welche Beweisanträge oder sonstigen Schritte in Betracht kommen.
Der Kanzleisitz befindet sich in Trier. Strafmandate können unabhängig vom Wohnort der beschuldigten Person und vom Verfahrensort in ganz Deutschland übernommen werden.
Für die erste Einordnung hilfreich
Halten Sie Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, Aktenzeichen, bekannte Termine und Ihre Kontaktdaten bereit. Über das Rückrufformular sollten keine Sachverhalte oder Aktenzeichen übermittelt werden. Vernichten, verändern oder veröffentlichen Sie keine möglichen Beweismittel und besprechen Sie den Vorwurf nicht in sozialen Netzwerken.
Typische Situationen
- Vorladung und Ermittlungsverfahren
- Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
- Strafrechtliche Vorwürfe mit aufenthaltsrechtlicher Bedeutung
Mandat und Kosten
Im Erstkontakt werden Dringlichkeit und der mögliche Umfang der Vertretung besprochen. Die Vergütung hängt unter anderem vom Verfahrensstand und Aufwand ab. Eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
Nach der Beauftragung werden Vertretungsanzeige, Akteneinsicht und notwendige Sofortmaßnahmen abgestimmt. Erst die Akte erlaubt eine belastbare Bewertung von Verdacht, Beweislage und möglichen Verfahrenszielen. Hinweise zu Wahl- und Pflichtverteidigung finden Sie unter Kosten & Ablauf.