Transparenz vor Beauftragung

Kosten und Ablauf

Welche Kosten entstehen, hängt von Rechtsgebiet, Verfahrensstand, Umfang und Aufwand ab. Die Grundlage der Vergütung wird vor der Mandatsübernahme besprochen.

Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme. Fristen werden erst bearbeitet, wenn die Übernahme ausdrücklich in Textform bestätigt ist.

Vom Erstkontakt zum Mandat

  1. Sie schildern im Telefonat kurz die Art und Dringlichkeit des Anliegens.
  2. Benötigte Unterlagen und ein möglicher Besprechungstermin werden abgestimmt.
  3. Umfang und Grundlage der Vergütung werden erläutert.
  4. Das Mandat beginnt erst mit ausdrücklicher Bestätigung in Textform.

Wahlverteidigung

Bei einer Wahlverteidigung beauftragen Sie den Verteidiger selbst. Die Vergütung kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere Umfang, Schwierigkeit und Verfahrensstand.

Notwendige Verteidigung und Pflichtverteidigung

In gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Verteidigung notwendig. Dann kann ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass für die beschuldigte Person endgültig keine Kosten entstehen: Je nach Verfahrensausgang können Kosten auferlegt werden. Auch die Beiordnung setzt eine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Beratungshilfe

Beratungshilfe kann bei geringem Einkommen eine außergerichtliche anwaltliche Beratung ermöglichen. Ob sie im konkreten Fall greift und welche Unterlagen erforderlich sind, sollte vor der Beratung geklärt werden.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe finanziert keine Strafverteidigung. Für bestimmte zivilrechtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe, in Betracht kommen. Das Gericht prüft wirtschaftliche Voraussetzungen und Erfolgsaussicht.

Rechtsschutzversicherung

Ob eine Versicherung eintritt, hängt vom Vertrag, Rechtsgebiet und Versicherungsfall ab. Eine Deckungszusage sollte vor kostenintensiven Schritten geklärt werden.

Direkt anrufen: 0160 854 08 10