Vom Erstkontakt zum Mandat
- Sie schildern im Telefonat kurz die Art und Dringlichkeit des Anliegens.
- Benötigte Unterlagen und ein möglicher Besprechungstermin werden abgestimmt.
- Umfang und Grundlage der Vergütung werden erläutert.
- Das Mandat beginnt erst mit ausdrücklicher Bestätigung in Textform.
Wahlverteidigung
Bei einer Wahlverteidigung beauftragen Sie den Verteidiger selbst. Die Vergütung kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere Umfang, Schwierigkeit und Verfahrensstand.
Notwendige Verteidigung und Pflichtverteidigung
In gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Verteidigung notwendig. Dann kann ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass für die beschuldigte Person endgültig keine Kosten entstehen: Je nach Verfahrensausgang können Kosten auferlegt werden. Auch die Beiordnung setzt eine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Beratungshilfe
Beratungshilfe kann bei geringem Einkommen eine außergerichtliche anwaltliche Beratung ermöglichen. Ob sie im konkreten Fall greift und welche Unterlagen erforderlich sind, sollte vor der Beratung geklärt werden.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Prozesskostenhilfe finanziert keine Strafverteidigung. Für bestimmte zivilrechtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe, in Betracht kommen. Das Gericht prüft wirtschaftliche Voraussetzungen und Erfolgsaussicht.
Rechtsschutzversicherung
Ob eine Versicherung eintritt, hängt vom Vertrag, Rechtsgebiet und Versicherungsfall ab. Eine Deckungszusage sollte vor kostenintensiven Schritten geklärt werden.