Besondere Schnittstelle

Strafrecht und Aufenthaltsrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann Folgen auslösen, die weit über das Strafverfahren hinausgehen. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit muss die Verteidigung deshalb mögliche Auswirkungen auf den Aufenthalt früh mitdenken.

Straf- und Ausländerbehörde prüfen nach unterschiedlichen Regeln. Eine strafrechtliche Verfahrensentscheidung beendet nicht automatisch die aufenthaltsrechtliche Bewertung.

Zwei Verfahren, miteinander verbunden

Verurteilungen können bei Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels, bei Einbürgerung und bei ausweisungsrechtlichen Entscheidungen Bedeutung gewinnen. Dabei kommt es nicht allein auf das Strafmaß an. Aufenthaltsdauer, familiäre Bindungen, Tatvorwurf und individuelle Lebenssituation können ebenfalls relevant sein.

Folgen früh in die Verteidigung einbeziehen

Werden aufenthaltsrechtliche Risiken erst nach Abschluss des Strafverfahrens betrachtet, können Gestaltungsmöglichkeiten verloren sein. Deshalb sollten der aktuelle Status, laufende Anträge und mögliche behördliche Folgen von Beginn an erfasst werden.

Für das erste Gespräch sind neben Vorladung, Anklage oder Strafbefehl auch Aufenthaltstitel, Pass, Schreiben der Ausländerbehörde und Nachweise zu Familie, Arbeit, Ausbildung und Aufenthaltsdauer wichtig. Machen Sie gegenüber Strafverfolgungs- oder Ausländerbehörden keine ungeprüften Angaben zum Tatvorwurf.

Typische Konstellationen

  • Ermittlungsverfahren bei befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel
  • mögliche Ausweisung nach einer Verurteilung
  • Auswirkungen auf Einbürgerung oder Verlängerungsanträge
  • Jugendstrafverfahren bei langjährigem Aufenthalt in Deutschland
  • Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden

Ratgeber: Welche Folgen kann ein Strafverfahren für den Aufenthalt haben?

Das weitere Vorgehen

Zunächst werden Aktenstand, aufenthaltsrechtlicher Status und laufende Fristen zusammengeführt. Danach lässt sich entscheiden, welche Verteidigungsschritte im Strafverfahren und welche Reaktion gegenüber der Ausländerbehörde erforderlich sind. Kosten und Umfang beider Verfahrensebenen werden vor der Mandatierung transparent abgegrenzt; allgemeine Hinweise finden Sie unter Kosten & Ablauf.

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