Nicht erst nach dem Urteil prüfen
Ausländerbehörden bewerten strafrechtliche Sachverhalte nach eigenen gesetzlichen Maßstäben. Die Folgen hängen unter anderem von Tat, Verfahrensausgang, Aufenthaltsdauer, familiären Bindungen und dem bisherigen Lebensweg ab.
Aufenthaltstitel und Verlängerung
Ein laufendes Verfahren kann bei behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden oder zu Verzögerungen führen. Ob eine Verurteilung den Titel gefährdet, lässt sich nicht pauschal anhand einer einzelnen Strafhöhe beantworten.
Ausweisung ist eine Einzelfallentscheidung
Bei der Ausweisung werden öffentliche Interessen und persönliche Bleibeinteressen gegeneinander abgewogen. Familiäre Beziehungen, Aufenthaltsdauer und Integration können dabei erhebliches Gewicht haben.
Einbürgerung
Strafrechtliche Verurteilungen und laufende Verfahren können auch ein Einbürgerungsverfahren beeinflussen. Welche Auswirkungen bestehen, hängt vom konkreten Fall und der aktuellen Rechtslage ab.
Informationen früh zusammenführen
Teilen Sie in der anwaltlichen Besprechung mit, welchen Aufenthaltstitel Sie besitzen, welche Verlängerungs- oder Einbürgerungsverfahren laufen und ob Schreiben der Ausländerbehörde vorliegen. So können beide Verfahrensebenen gemeinsam betrachtet werden.
Hilfreich sind Pass, Aufenthaltstitel, behördliche Schreiben, Vorladung oder Anklage sowie Nachweise zu Aufenthaltsdauer, Familie, Arbeit und Ausbildung. Gegenüber Behörden sollten Angaben zum Tatvorwurf nicht ungeprüft wiederholt oder ergänzt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 53 AufenthG – Ausweisung und Abwägung
- § 12a StAG – strafrechtliche Verurteilungen und Einbürgerung
Passende Seiten der Kanzlei
- Strafverteidigung mit Blick auf den Aufenthaltsstatus
- Beratung im Migrationsrecht
- Kosten und Ablauf einer Beauftragung
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Kontaktaufnahme allein begründet kein Mandatsverhältnis und wahrt keine Fristen.