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Welche Folgen kann ein Strafverfahren für den Aufenthalt haben?

Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann ein Strafverfahren eine zweite Ebene haben: Neben der Strafe sind mögliche Folgen für Aufenthalt und Einbürgerung zu prüfen.

Nicht erst nach dem Urteil prüfen

Ausländerbehörden bewerten strafrechtliche Sachverhalte nach eigenen gesetzlichen Maßstäben. Die Folgen hängen unter anderem von Tat, Verfahrensausgang, Aufenthaltsdauer, familiären Bindungen und dem bisherigen Lebensweg ab.

Aufenthaltstitel und Verlängerung

Ein laufendes Verfahren kann bei behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden oder zu Verzögerungen führen. Ob eine Verurteilung den Titel gefährdet, lässt sich nicht pauschal anhand einer einzelnen Strafhöhe beantworten.

Ausweisung ist eine Einzelfallentscheidung

Bei der Ausweisung werden öffentliche Interessen und persönliche Bleibeinteressen gegeneinander abgewogen. Familiäre Beziehungen, Aufenthaltsdauer und Integration können dabei erhebliches Gewicht haben.

Einbürgerung

Strafrechtliche Verurteilungen und laufende Verfahren können auch ein Einbürgerungsverfahren beeinflussen. Welche Auswirkungen bestehen, hängt vom konkreten Fall und der aktuellen Rechtslage ab.

Informationen früh zusammenführen

Teilen Sie in der anwaltlichen Besprechung mit, welchen Aufenthaltstitel Sie besitzen, welche Verlängerungs- oder Einbürgerungsverfahren laufen und ob Schreiben der Ausländerbehörde vorliegen. So können beide Verfahrensebenen gemeinsam betrachtet werden.

Hilfreich sind Pass, Aufenthaltstitel, behördliche Schreiben, Vorladung oder Anklage sowie Nachweise zu Aufenthaltsdauer, Familie, Arbeit und Ausbildung. Gegenüber Behörden sollten Angaben zum Tatvorwurf nicht ungeprüft wiederholt oder ergänzt werden.

Rechtsgrundlagen

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Kontaktaufnahme allein begründet kein Mandatsverhältnis und wahrt keine Fristen.

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