Aufenthalt und behördliche Verfahren
Beratung kann bei der Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln, bei behördlichen Anhörungen und bei belastenden Entscheidungen erforderlich sein. Maßgeblich sind immer der konkrete Status, die persönlichen Bindungen und die Verfahrenslage.
Bei einer Anhörung, Ablehnung, Abschiebungsandrohung oder einem auslaufenden Titel sollte nicht bis zum letzten Tag gewartet werden. Rechtsbehelfs- und Klagefristen können kurz sein und ergeben sich aus dem konkreten Bescheid. Wichtig ist daher immer das vollständige Schreiben einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und Zustellnachweis.
Unterlagen und Fristen
Bringen Sie Bescheide, Schreiben der Ausländerbehörde, Aufenthaltspapiere und Nachweise zu Familie, Ausbildung oder Arbeit zum Gespräch mit. So lässt sich prüfen, welche Angaben fehlen und welche Fristen laufen.
Hilfreich sind außerdem Passkopien, Meldebescheinigung, Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise, Mietvertrag und – je nach Anliegen – Nachweise zu Sprachkenntnissen, familiären Bindungen oder gesundheitlichen Umständen. Unvollständige Anträge oder widersprüchliche Angaben können das Verfahren erschweren.
Wenn zugleich ein Strafverfahren läuft
Strafrechtliche Vorwürfe können aufenthaltsrechtliche Entscheidungen beeinflussen. Diese Schnittstelle wird auf der Seite Strafrecht und Aufenthaltsrecht gesondert erläutert.
Ablauf und Kosten
Nach der Bestandsaufnahme wird geklärt, ob zunächst Unterlagen nachgereicht, Akteneinsicht beantragt, gegenüber der Behörde Stellung genommen oder gerichtlicher Rechtsschutz geprüft werden sollte. Die Vergütung und mögliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe werden vor der Beauftragung besprochen. Einzelheiten finden Sie unter Kosten & Ablauf.