Strafverteidigung

Jugendstrafrecht

Jugendstrafverfahren verlangen eine Verteidigung, die nicht nur den Tatvorwurf, sondern auch Entwicklung, Umfeld und Zukunft der jungen Person im Blick behält.

Bei Jugendlichen und teilweise bei Heranwachsenden stehen Erziehung und Entwicklung stärker im Vordergrund als reine Bestrafung.

Frühzeitig Orientierung geben

Jugendliche und ihre Familien sind häufig zum ersten Mal mit Polizei und Justiz konfrontiert. Jetzt ist wichtig, Zuständigkeiten, Rechte und mögliche Folgen ruhig zu erklären. Auch hier gilt: keine spontane Aussage ohne vorherige Einordnung.

Jugendliche und Heranwachsende

Für Jugendliche gilt Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Dafür können Reifeentwicklung und Art der Tat Bedeutung haben.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben wichtige Unterstützungsaufgaben, sollten eine Aussage aber nicht selbst vorbereiten oder Druck ausüben. Auch gut gemeinte Erklärungen gegenüber Schule, Jugendamt, Polizei oder anderen Beteiligten können Auswirkungen auf das Verfahren haben und sollten vorher eingeordnet werden.

Das weitere Leben im Blick

Schule, Ausbildung, Familie und unterstützende Maßnahmen können für die Verfahrensgestaltung wichtig sein. Ziel ist eine sachgerechte Verteidigung, die die langfristigen Auswirkungen des Verfahrens mitdenkt.

Unterlagen für das erste Gespräch

Neben Vorladung oder Anklage helfen Nachweise zur Schule, Ausbildung, Arbeit, Betreuung und zu bereits begonnenen Hilfsmaßnahmen. Wichtig sind außerdem anstehende Termine und die Kontaktdaten der Jugendgerichtshilfe, falls diese bereits beteiligt ist. Unterlagen sollten geordnet, aber nicht inhaltlich verändert werden.

Ablauf und Kosten

Nach Akteneinsicht werden Tatvorwurf, Entwicklungsstand und persönliche Situation gemeinsam bewertet. Je nach Verfahrenslage kann eine notwendige Verteidigung in Betracht kommen; das ist anhand der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wahlverteidigung, mögliche Beiordnung und Kosten werden vor dem weiteren Vorgehen erläutert.

Direkt anrufen: 0160 854 08 10