Strafverteidigung

Vorladung und Ermittlungsverfahren

Eine Vorladung löst Handlungsdruck aus. Als beschuldigte Person sollten Sie den Tatvorwurf nicht vorschnell selbst erklären.

Polizeilichen Vorladungen müssen Beschuldigte grundsätzlich nicht folgen. Bei Ladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln.

Ruhe bewahren und keine Aussage zur Sache

Sie dürfen schweigen. Auch vermeintlich entlastende Erklärungen können ohne Kenntnis der Ermittlungsakte missverstanden oder später gegen Sie verwendet werden. Notieren Sie Fristen und Kontaktangaben, sichern Sie das Schreiben und holen Sie eine rechtliche Einordnung ein.

Akteneinsicht schafft die Grundlage

Nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, worauf der Verdacht gestützt wird, welche Beweismittel vorliegen und ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist. Die Verteidigungsstrategie richtet sich nach der konkreten Aktenlage – nicht nach Vermutungen.

Bis dahin sollten Sie den Vorwurf weder telefonisch mit der Polizei noch mit möglichen Zeugen oder über soziale Medien diskutieren. Sichern Sie vorhandene Schreiben und Unterlagen unverändert. Ob eigene Dokumente oder Nachrichten später vorgelegt werden, wird nach Aktenkenntnis entschieden.

Zum ersten Gespräch bereithalten

  • Vorladung, Anhörung oder sonstige Schreiben
  • bekannte Fristen und Termine
  • Kontaktdaten der zuständigen Behörde
  • gegebenenfalls bereits zugestellte Beschlüsse

Ausführlicher Ratgeber: Vorladung erhalten – was jetzt?

Wie das Verfahren weitergehen kann

Nach Akteneinsicht kommen je nach Sachlage weiteres Schweigen, eine schriftliche Einlassung, Beweisanregungen oder Gespräche über eine Verfahrensbeendigung in Betracht. Eine seriöse Einschätzung setzt den konkreten Akteninhalt voraus. Vergütung und Umfang der Vertretung werden vor der Beauftragung besprochen; weitere Hinweise stehen unter Kosten & Ablauf.

Direkt anrufen: 0160 854 08 10