Während einer Durchsuchung
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie Behörde, Namen und Beginn der Maßnahme. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Sie können der Sicherstellung widersprechen und verlangen, dass dies protokolliert wird. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
Bitten Sie um eine Kopie des Beschlusses und später um ein vollständiges Sicherstellungsverzeichnis. Diskutieren Sie den Tatvorwurf nicht mit den eingesetzten Beamten und geben Sie Passwörter oder Zugangsdaten nicht ohne rechtliche Prüfung freiwillig heraus. Ob und in welchem Umfang Mitwirkungspflichten bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Bei einer Festnahme
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und verlangen Sie, einen Verteidiger zu kontaktieren. Auch informelle Gespräche können dokumentiert und verwertet werden. Angehörige sollten den Namen, das Geburtsdatum und – soweit bekannt – den Aufenthaltsort der betroffenen Person bereithalten.
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Die Aktenlage und der Haftbefehl müssen schnell geprüft werden. Je nach Fall kommen Haftprüfung, Haftbeschwerde oder mildere Maßnahmen in Betracht.
Was Angehörige mitteilen können
Hilfreich sind vollständiger Name, Geburtsdatum, mutmaßlicher Aufenthaltsort, zuständige Polizeidienststelle und – soweit bekannt – Aktenzeichen oder Gericht. Organisieren Sie außerdem erreichbare Kontaktdaten und Unterlagen zu Wohnung, Arbeit und familiären Bindungen. Inhaltliche Nachrichten zum Tatvorwurf sollten nicht über ungesicherte Kanäle versandt werden.
Ausführlicher Ratgeber: Richtig verhalten bei einer Hausdurchsuchung
Nach der ersten Sicherung werden Beschluss, Haftgrund, Sicherstellungen und Aktenzugang geprüft. Umfang und Vergütung der Eilvertretung werden so früh wie möglich geklärt; eine Kontaktaufnahme allein bestätigt noch keine Mandatsübernahme.