Trennung und Scheidung
Nach einer Trennung entstehen Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen und dem Ablauf einer Scheidung. Welche Punkte sofort geregelt werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab.
Eine Scheidung kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden. Schon vorher können jedoch Unterhalt, Nutzung der Wohnung, Betreuung der Kinder und der Umgang mit gemeinsamen Konten oder Verbindlichkeiten geklärt werden. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang.
Kinder im Mittelpunkt
Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen Wohl und Alltag der Kinder im Vordergrund. Wo eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, werden rechtliche Möglichkeiten und Risiken verständlich besprochen.
Was früh gesichert werden sollte
Bewahren Sie gerichtliche Schreiben mit Zustellumschlag auf und notieren Sie darin gesetzte Fristen. Sinnvoll sind außerdem eine geordnete Übersicht über Einkommen, Wohnkosten, Vermögen und gemeinsame Verpflichtungen. Treffen Sie bei laufenden Konflikten keine weitreichenden Vereinbarungen und unterschreiben Sie nichts, dessen Folgen noch nicht geklärt sind.
Mögliche Beratungsthemen
- Trennung und Scheidung
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
- einstweilige Anordnungen in dringenden Fällen
Informationen zu Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter Kosten & Ablauf.
So geht es nach dem Erstkontakt weiter
Nach Sichtung der Unterlagen werden Dringlichkeit, außergerichtliche Möglichkeiten und gegebenenfalls ein gerichtliches Vorgehen besprochen. Welche Kosten entstehen, hängt vom Gegenstand, Verfahrensstand und möglichen Hilfen ab. Eine bloße Kontaktaufnahme wahrt keine Frist; die Mandatsübernahme wird ausdrücklich bestätigt.