Tätigkeitsgebiet

Familienrecht

Familiäre Konflikte sind persönlich belastend und rechtlich vielschichtig. Ziel ist eine nüchterne Einordnung, die akute Fragen klärt und tragfähige nächste Schritte ermöglicht.

Eilige gerichtliche oder behördliche Schreiben sollten sofort geprüft werden; die Kontaktaufnahme allein wahrt keine Frist.

Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung entstehen Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen und dem Ablauf einer Scheidung. Welche Punkte sofort geregelt werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab.

Eine Scheidung kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden. Schon vorher können jedoch Unterhalt, Nutzung der Wohnung, Betreuung der Kinder und der Umgang mit gemeinsamen Konten oder Verbindlichkeiten geklärt werden. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang.

Kinder im Mittelpunkt

Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen Wohl und Alltag der Kinder im Vordergrund. Wo eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, werden rechtliche Möglichkeiten und Risiken verständlich besprochen.

Was früh gesichert werden sollte

Bewahren Sie gerichtliche Schreiben mit Zustellumschlag auf und notieren Sie darin gesetzte Fristen. Sinnvoll sind außerdem eine geordnete Übersicht über Einkommen, Wohnkosten, Vermögen und gemeinsame Verpflichtungen. Treffen Sie bei laufenden Konflikten keine weitreichenden Vereinbarungen und unterschreiben Sie nichts, dessen Folgen noch nicht geklärt sind.

Mögliche Beratungsthemen

  • Trennung und Scheidung
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
  • einstweilige Anordnungen in dringenden Fällen

Informationen zu Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter Kosten & Ablauf.

So geht es nach dem Erstkontakt weiter

Nach Sichtung der Unterlagen werden Dringlichkeit, außergerichtliche Möglichkeiten und gegebenenfalls ein gerichtliches Vorgehen besprochen. Welche Kosten entstehen, hängt vom Gegenstand, Verfahrensstand und möglichen Hilfen ab. Eine bloße Kontaktaufnahme wahrt keine Frist; die Mandatsübernahme wird ausdrücklich bestätigt.

Direkt anrufen: 0160 854 08 10